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Kanzlei für Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Notariat

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Ihre Anwaltskanzlei in Wunstorf seit 1952

Wir sind seit Gründung unserer Kanzlei im Jahre 1952 Ihr Ansprechpartner in Sachen Recht in der schönen Stadt Wunstorf.

Hilfe im Paragraphendschungel

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen ein rechtlicher Konflikt stattfindet, weichen oftmals vom eigenen Rechtsgefühl ab. Es drohen mitunter schwerwiegende Nachteile, wenn man selbst versucht, die Angelegenheit zu klären. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts – wenn auch zunächst nur mit einer Beratung – empfiehlt sich daher regelmäßig.

Rechtsberatung und Vertretung für Business und privat

 

Wir betreuen und vertreten Sie als Privatperson und auch als Unternehmer mit dem Versprechen, Ihnen stets ein zuverlässiger und vertrauensvoller Ansprechpartner zu sein. Hierfür stehen wir seit 70 Jahren und werden es auch weiterhin mit tatkräftiger Unterstützung eines qualifizierten Mitarbeiterteams, welches sich regelmäßig fortbildet. Sie finden uns im Herzen Wunstorfs in der Lange Straße 38 barrierefrei mit ausreichendem Parkraum in unmittelbarer Nähe.

Unsere Rechtsgebiete

Verkehrsrecht

Familienrecht

Verkehrsstrafrecht

Erbrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Arbeitsrecht

Klicken Sie auf das Gebiet, das Sie interessiert.

§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung:

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Warum sollte ich einen Anwalt aufsuchen?

Das Wichtigste vorweg: Um rechtliche Nachteile zu vermeiden! Selbstverständlich könnten Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten auch selbst regeln. (Mit Ausnahme von Gerichtsverfahren in Familiensachen sowie sonstigen Verfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten. Hier besteht Anwaltszwang.) Es bestünde dann allerdings die Gefahr, ein Ergebnis zu erzielen, welches unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage nicht optimal für Sie ist. Der Anwalt als Fachmann kann Ihnen hierbei helfen. Deswegen empfiehlt es sich regelmäßig, bei Rechtsfragen frühzeitig mit einem Anwalt die weitere Vorgehensweise zu besprechen und sich ggf. durch diesen vertreten zu lassen.

Was ist der Unterschied zwischen einer (Erst-)Beratung und einem Mandat?

Stehen sich zwei rechtliche Auffassungen gegenüber, spricht man von einem rechtlichen Konflikt. Die rechtliche Bewertung dieses Konfliktes kann und wird sich aber regelmäßig durch Erklärungen und Handlungen der Beteiligten verändern. Eine Erstberatung bezieht sich auf die beste Vorgehensweise zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich den, an dem Sie den Anwalt aufsuchen. Folgen Sie sodann der Empfehlung des Anwalts (woraufhin sich der rechtliche Konflikt verändern wird) und suchen Sie darauf hin den Anwalt erneut auf, handelt es sich um eine neue (Erst-)Beratung. Beauftragen Sie den Anwalt mit der Vertretung im rechtlichen Konflikt, spricht man von einem Mandat. Der Anwalt übernimmt dann für Sie die gesamte Korrespondenz. Der Spezialist für den dem Konflikt zugrunde liegenden Sachverhalt bleiben aber weiterhin Sie. Hier benötigt der Anwalt Ihre Hilfe.

Was muss ich alles zur (Erst-)Beratung mitbringen?

Das hängt von der jeweiligen Situation ab: Wenn Sie Post von jemandem erhalten haben, der Ansprüche Ihnen gegenüber geltend macht, bringen Sie diese bitte mit. Wenn Sie selber Ansprüche geltend machen wollen, bringen Sie die Unterlagen mit, aus denen sich der Sachverhalt ergibt. Dazu gehören unter anderem Verträge, Rechnungen, Bestellungen, Aufträge , Auftrags- und Buchungsbestätigungen oder andere Dokumente.

Wie läuft eine (Erst-)Beratung ab?

Im Rahmen der (Erst-)Beratung wird Ihr rechtlicher Konflikt zunächst von uns bewertet, insbesondere dahingehend, welche weiteren Schritte sinnvoll erscheinen, damit für Sie am Ende das günstigste Ergebnis herauskommt. Ob Sie sich sodann dauerhaft vom Anwalt außergerichtlich oder gerichtlich vertreten lassen, entscheiden grundsätzlich Sie. Wie bereits gesagt, drohen allerdings gegebenenfalls rechtliche Nachteile für Sie, wenn Sie die Klärung des Konflikts selbst übernehmen. Auch die Relevanz dieses Risikos wird im Rahmen der (Erst-)Beratung erörtert.

Wer übernimmt die Kosten für eine (Erst-)Beratung bzw. das Mandat?

Grundsätzlich Sie. Grundsätzlich bedeutet unter Juristen, es existieren Ausnahmen. So ist es auch in diesem Zusammenhang. In allererster Linie ist insoweit die Rechtsschutzversicherung zu nennen. Bitte beachten Sie: Es ist nicht per se jedes Rechtsgebiet versichert. Dies hängt von den individuellen Vereinbarungen mit der Versicherung ab. Möglicherweise haben Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart. Die können die Kosten für eine (Erst-)Beratung unter der Selbstbeteiligung liegen, so dass diese schlussendlich doch von Ihnen zu übernehmen sind. Informieren Sie sich daher optimalerweise vorher bei Ihrer Rechtschutzversicherung.
Schließlich sieht der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass der Anspruchsgegner die Kosten der Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu übernehmen hat. Zu nennen ist hier insbesondere der Verkehrsunfall. Daneben gibt es noch Konstellationen aus dem allgemeinen Schadensersatzrecht. Auch dies wird selbstverständlich im Rahmen der (Erst-)Beratung besprochen.

Ich habe schon einen Anwalt. Kann ich trotzdem zu SCHMIDT, BUDDECKE, HOLZAPFEL wechseln?

Es ist grundsätzlich immer möglich, den Anwalt zu wechseln. Erforderlich ist vor dem Wechsel die Beendigung des Mandats zu dem Anwalt, der Sie bisher vertreten hat. Allerdings können bei einem Wechsel möglicherweise doppelte Kosten auf Sie zukommen, nämlich einmal für den Anwalt, der Sie bisher vertreten hat, sowie für unsere nachfolgende Tätigkeit. Eine Rechtschutzversicherung finanziert immer nur eine anwaltliche Tätigkeit, sei es außergerichtlich oder gerichtlich.

Wichtige Tipps vorab

Droht ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren, gilt der Grundsatz “Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.”

N

Rufen Sie uns einfach an!

Niemand muss Angaben zur Sache machen, auch nicht gegenüber der Polizei. Selbst ist man immer sein schlechtester Verteidiger. Gut gemeinte Argumente aus persönlicher Sicht sind häufig nachteilig, weil sich oft Widersprüche zu Feststellungen in der Ermittlungsakte ergeben.

Solange man deren Inhalt und somit die Ermittlungsergebnisse nicht kennt, sollte man besser schweigen. Da nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht erhält, empfiehlt es sich, uns möglichst frühzeitig einzuschalten. Je früher wir als Rechtsanwalt in Wunstorf beauftragt werden, desto größere Chancen bestehen für die Verteidigung.

Außerdem: Oft gibt es Fernwirkungen, an die der Laie nicht denkt, zum Beispiel Regress der Haftpflichtversicherung nach Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht oder Deckungsschutzversagung wegen grober Fahrlässigkeit. Hier können anfängliche Fehler kaum wieder gut gemacht werden.

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Die Anwälte Ihres Vertrauens

in Wunstorf seit 1952